Seminar zum Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht

Prof. Dr. Marc Bungenberg, LL.M. (Lausanne)


Seminar zum Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht

 

Inhalt des Seminars:

Das Seminar im kommenden Herbstsemester befasst sich mit aktuellen Fragen des Europäischen Wirtschaftsrechts. Inhaltliche Schwerpunkte werden auf dem weltweiten Handelskrieg, insbesondere den europäischen Reaktionen auf die chinesische Handelspolitik, sowie auf den durch die Covid-19-Pandemie bedingten Entwicklungen des Internationalen Wirtschaftsrechts liegen.

 

Vorkenntnisse:

Wünschenswert aber nicht obligatorisch: Völker- und Europarecht.

 

Veranstaltungssprache:

Deutsch

 

Anmeldung und weitere Informationen:

Die Liste mit den Seminarthemen finden Sie unten in der Seminarausschreibung. Die Anmeldung zum Seminar und die Reservierung eines Seminarthemas sind per E-Mail an friederike.schulte@unil.ch und in der Seminarvorbesprechung möglich. Die Teilnahme an der Seminarvorbesprechung ist für eine Seminarteilnahme grundsätzlich obligatorisch. Sofern eine Teilnahme aus terminlichen Gründen nicht möglich ist, bitten wir in jedem Fall um vorherige Kontaktaufnahme.

 

Teilnehmerzahl:

Limitiert auf 15 Plätze

 

Seminarschein:

Bei erfolgreicher Teilnahme am Seminar und bestandener schriftlicher Arbeit wird ein Seminarschein ausgestellt. Wird lediglich der schriftliche Teil der Seminararbeit absolviert, so kann dies mittels einer Teilbescheinigung nachgewiesen werden. Gasthörer, die an dem Seminar teilnehmen, ohne selbst ein Thema zu bearbeiten, können eine entsprechende Teilnahmebescheinigung erhalten.

 

Credit Points - ECTS-Anrechnungspunkte:

7 Credits

 

Anerkennung in Deutschland:

Der Seminarschein wird in Deutschland in der Regel als solcher anerkannt. Ferner wird die erfolgreiche Teilnahme an dem Seminar bereits an einigen Universitäten in Deutschland als Teilleistung für den Schwerpunktbereich gewertet. Im Übrigen gilt sie bei entsprechender Themenwahl als Leistungsnachweis im ausländischen Recht zur Anerkennung von Auslandssemestern auf die Studienhöchstdauer im Rahmen der sogenannten Freischussregelung. Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Prüfungsämter.
 

Seminarankündigung:

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