Durch das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung aus dem Jahr 2002 (BGBl. I S. 2592, in Kraft getreten am 1.7.2003) wurden nicht nur Schwerpunktbereiche eingeführt, die mit einer universitären Prüfung abgeschlossen werden und mit einem Anteil von 30 Prozent in die Examensnote einfließen. Es sollen auch die fremdsprachlichen Kompetenzen der Studierenden verbessert werden. Das deutsche Richtergesetz sieht zu diesem Zweck vor, dass eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder ein rechtswissenschaftlich ausgerichteter Sprachkurs erfolgreich abzuschließen ist. Dies ist zwar eine eher bescheidene Vorgabe, die aber hohen Symbolwert hat: In Deutschland wird Fremdsprachenausbildung erstmals flächendeckend zu einem integralen Bestandteil der Juristenausbildung.
Ein Blick in die Gesetzesbegründung (BT-Drs 14/7176, S. 8) zeigt, dass dem Gesetzgeber hinter einem fremdsprachlichen Minimalprogramm noch Höheres vorschwebte: Wünschenswert wäre, so heißt es dort, ein ein- oder zweisemestriger Auslandsaufenthalt für jede Studentin oder jeden Studenten der Rechtswissenschaft. Vor der verbindlichen Aufnahme eines Pflichtsemesters im Ausland solle aber erst einmal ein angemessenes Fördersystem aufgebaut werden. Das Gedankenexperiment macht deutlich, welche Bedeutung einem Auslandsaufenthalt heutzutage zukommt. Nicht nur Europa, sondern die ganze Welt wächst ständig weiter zusammen. Nationales Recht wird immer mehr durch Gemeinschaftsrecht, zunehmend auch durch Völkerrecht geprägt. Es reicht nicht mehr aus, die internationalen Vorgaben lediglich inhaltlich zu verfolgen. Auch die sprachliche Kompetenz muss mit dieser Entwicklung Schritt halten. Der Conseil Européen pour les Langues / European Language Council (CEL/ELC), eine unabhängige Organisation, die von führenden europäischen Bildungseinrichtungen gegründet wurde, empfiehlt für den Spracherwerb die Formel "1 + ≥ 2": Zur Muttersprache sollen (mindestens) zwei Fremdsprachen hinzutreten, in denen Kommunikationsfähigkeit erreicht wird. Der Lausanne-Aufenthalt sollte deshalb intensiv zur Verbesserung der Französisch-Kenntnisse genutzt werden. Die Universität stellt hierfür zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung.
Ein sinnvoller Studienaufenthalt in Lausanne ist nur mit hinreichenden Kenntnissen in der französischen Sprache möglich. Allein auf diese Weise können Sie das große Angebot an Vorlesungen hier an der UNIL nutzen und Ihren Aufenthalt in dieser schönen Gegend angenehmer gestalten. Auch die Fakultät darf von ihren Austauschstudenten mit Recht eine gewisse Freude an der Sprache des Gastlandes erwarten.
Das Immatrikulationsbüro verzichtet - zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens - auf den Nachweis von Französischkenntnissen. Die Studenten sind aber gehalten, sich vor ihrem Studienantritt ausreichende Grundkenntnisse zu verschaffen und diese während des Aufenthalts gezielt zu vertiefen.
Zur Unterstützung plant der Lehrstuhl künftig eine engere Zusammenarbeit seines Programms mit bestimmten Veranstaltungen aus dem reichhaltigen Sprachprogramm der Universität Lausanne. Es besteht bereits ein breites Angebot an Französischkursen, das wir nachdrücklich empfehlen wollen.