Die Anerkennung im Ausland erworbener akademischer Grade bestimmt sich in Deutschland nach dem jeweiligen Landesrecht. Der Lehrstuhl für deutsches Recht kann keine verbindlichen Aussagen zur Titelführung machen. Es empfiehlt sich daher, zu Beginn des Promotionsprojekts Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen. Die im Internet verfügbaren Merkblätter über die landesrechtliche Anerkennungspraxis finden Sie hier.