Das öffentliche Recht umfasst die Gesamtheit der Regeln und Grundsätze, die den Staat, seine Organe und die Beziehungen zwischen ihnen und den Bürgerinnen und Bürgern sowie den öffentlichen und privaten Organisationen regeln. Für die öffentliche Verwaltung sind diese Regeln und Grundsätze ein Rahmen sowie ein Handlungsinstrument, die mit einer Vielzahl anderer Instrumente verknüpft sind, um das individuelle und kollektive Verhalten zu beeinflussen. Die Untersuchung all dieser Instrumente ist Bestandteil des Arbeitsbereichs der Regulierung.
Der Fachbereich öffentliches Recht und Regulierung untersucht das normative Spektrum rechtlicher und nicht-rechtlicher Regeln. Aus dieser Perspektive sind diverse aktuelle Themen, wie etwa die digitale Transformation der Gesellschaft, von grosser Relevanz. Die Arbeiten des Fachbereichs sollen dazu beitragen, Wissen über die Auswirkungen dieser Entwicklung und die Mittel, die zu ihrer Unterstützung eingesetzt werden können, zu generieren und zu verbreiten, und umfassen Grundlagen- und angewandte Forschung, Lehre sowie Gutachten.